Wir beraten Sie in allen steuerlichen Belangen, helfen Ihnen bei der steuerlichen Planung und Gestaltung von wichtigen unternehmerischen Entscheidungen und unterstützen Sie in enger Abstimmung mit unseren Anwaltskollegen auch bei rechtlichen Angelegenheiten. Beratung bedeutet für uns in erster Linie, für Sie die besten Lösungen zu finden.
Wir zeigen Ihnen zum Beispiel wie Sie den Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen, um Ihre aktuelle Steuerbelastung zu reduzieren oder einen Firmenwagen optimal absetzen.
Im Rahmen der Durchsetzungs- und Abwehrberatung vertreten wir Interessen gegenüber dem Finanzamt und wehren unberechtigte Forderungen des Finanzamtes ab. Wir erstellen nicht nur Ihre Jahresabschlüsse sowie sämtliche Steuererklärungen, sondern beraten Sie darüber hinaus bei Ihren Entscheidungen, z.B. im Zusammenhang mit Investitionen, egal ob beim Erwerb von Immobilien oder beim Kauf von Unternehmen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit allen erforderlichen Auswertungen, Analysen und Plänen für ein erfolgreiches Bankgespräch und begleiten Sie dabei.
Im Rahmen der Steuergestaltung und Steuerplanung unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:
Gegenüber dem Finanzamt - Gerade dann, wenn das Steuerrecht zugunsten des Steuerpflichtigen genutzt wird, liegt das nicht unbedingt im Interesse des Fiskus und das Finanzamt versucht mitunter eine andere Auffassung durchzusetzen.
Zu unseren Leistungen in im Bereich Abwehr gehören unter anderem:
Kontrolle der Entscheidungen des Finanzamtes durch laufende Prüfung sämtlicher Steuerbescheide.
Wahrnehmung Ihrer Interessen im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Zu unseren Leistungen im Bereich Durchsetzung gehören unter anderem:
Wir betreuen Unternehmen aus der Immobilienbranche und Privatpersonen mit umfangreichen Immobilienbeständen. Im Immobilienbereich geht es in der Regel um erhebliche Summen. Falsche Entscheidungen werden daher schnell zu teuren Fehlentscheidungen.
Um dies zu vermeiden beraten wir Sie über die steuerlichen Aspekte umfassend, z.B.: