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FAQs ZUR VERFAHRENSDOKUMENTATION


Verfahrensdokumentation - was ist das?


Jeder steuerpflichtige Unternehmer hat die außersteuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, auch für das Steuerrecht zu erfüllen (vgl. § 140 AO).


Durch eine Verfahrensdokumentation wird der Nachweis geführt, dass die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß beachtet werden.

Warum benötigen Sie eine Verfahrensdokumentation?

Erfahrungsgemäß legen Betriebsprüfer seit dem Erlass der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zunehmend einen immer größeren Wert darauf, dass Unternehmen die individuelle Organisation der Betriebsabläufe und des EDV-Einsatzes durch eine Verfahrensdokumentation transparent machen und nachweisen.


Stellen Sie sich die Verfahrensdokumentation wie ein Handbuch vor, das der Betriebsprüfer mit hoher Sicherheit im Zuge der zunehmenden Digitalisierung anfordern wird, damit er sich besser zurechtfindet und die einzelnen Unternehmensprozesse besser nachprüfen und nachvollziehen kann.

Was kann Ihnen passieren, wenn keine Verfahrensdokumentation    vorhanden ist?

Sofern aufgrund des Fehlens einer Verfahrensdokumentation die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Finanzbuchhaltung und anderer steuerrelevanter Aufzeichnungen von einem Betriebsprüfer moniert werden, kann dies zu einem formellen Mangel der Buchführung führen.


Sofern keine Verfahrensdokumentation vorhanden ist und materielle Fehler der Buchhaltung vorliegen, droht im schlimmsten Fall die Verwerfung der Buchführung mit erheblichen Steuerzuschätzungen.


Welchen Inhalt muss eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation haben?

Eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation hat den organisatorischen und technischen Prozess zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Aufzeichnung und Aufbewahrung der steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle und ergänzender Informationen zu dokumentieren.


In der Regel ist in einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation eine allgemeine Beschreibung, eine Anwenderdokumentation, eine technische Systemdokumentation und eine Betriebsdokumentation zu erfassen. Parallel ist ein internes Kontrollsystem zu installieren.

Wie können wir Sie bei der Erstellung der Verfahrensdokumentation unterstützen?

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen einer diesbezüglichen Beauftragung tatkräftig bei der Erstellung und Umsetzung einer ordnungsgemäßen Verfahrensdokumentation zur Seite.


Zu Ihrer Sicherheit können wir unter Einsatz moderner Software und auf der Grundlage Ihrer Sachangaben für Sie zielführend eine Verfahrensdokumentation bzgl. der steuerrelevanten Unternehmensprozesse erstellen.

Hat eine Verfahrensdokumentation noch weiteren Nutzen?

Hat eine Verfahrensdokumentation noch weiteren Nutzen?
Betrachten Sie die Verfahrensdokumentation auch als (weitere) Grundlage, auf der die Optimierung der analysierten und erfassten Verfahrensabläufe vorangetrieben werden kann.


Man kann die Verfahrensdokumentation nicht nur „in der „Schublade“ aufbewahren, sondern auch gewinnbringend als Analyse-Instrument bei der Verbesserung der Unternehmensprozesse nutzen.

Welchen weiteren Ablauf empfehlen wir Ihnen?

Ohne Umschweife: Eine fehlende Verfahrensdokumentation kann in der nächsten Betriebsprüfung (oder ggf. Kassennachschau) brandgefährlich sein – und wenn es bereits lichterloh brennt, ist es zu spät eine Feuerversicherung abzuschließen.


Kommen Sie auf uns zu zwecks der Beratung zur Erstellung einer Verfahrensdokumentation. Gerne unterbereiten wir Ihnen ein transparentes Angebot.